Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Ich beantworte Ihre Fragen zu Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Wohnungseigentumsrecht.
Wohnungseigentümer und Verwalter vertrete ich in allen klassischen und speziellen Fällen des Wohnungseigentumsrechts wie
Beschlussanfechtung; Verwalterbestellung, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten, Hausgeldabrechnung oder baulichen Veränderungen.